Manuela König
Warum nicht angemeldete Elektroauto-Ladestationen zum Problem werden können
Die Elektromobilität hat Fahrt aufgenommen. Viele schätzen das Laden zu Hause. Doch weil etliche das nicht anmelden, drohen schlimmstenfalls Stromausfälle.

Mit der Anmeldepflicht für ihre Ladestationen halten es Elektroauto-Besitzer offenbar nicht so genau. Das zeigen beispielhaft Zahlen des regionalen Energieversorgers EWE im Nordwesten Deutschlands sowie in Brandenburg. Wurden bis Ende 2021 von der KfW im Netzgebiet Förderzusagen für 37.000 Ladeeinrichtungen abgegeben, waren bis Ende Juni 2022 gerade einmal insgesamt 14.000 private Ladepunkte registriert – in diese Zahl fließen auch jene Ladevorrichtungen ein, die gar nicht gefördert wurden.
Ladeeinrichtungen bis 11 kW Ladeleistung müssen beim Netzbetreiber angemeldet werden, sind aber genehmigungsfrei. Erst über 11 kW Ladeleistung wird eine Genehmigung des Netzbetreibers benötigt. Die KfW-Förderung der privaten Wallboxen war darauf zugeschnitten: Ladestationen mit 11 kW Ladeleistung, verteilt auf drei Phasen mit jeweils 16 Ampere, konnten ohne Genehmigung des Netzbetreibers installiert werden.
heise online hat dazu Markus Schirmer, Entwickler Energienetze bei EWE Netz, Fragen gestellt.
Die EWE appelliert an ihre Kunden, der Pflicht zur Meldung von Ladestationen nachzukommen. Weshalb ist diese Pflicht wichtig und was droht, wenn zu viele dagegen verstoßen?
Markus Schirmer: Die Stromnetze sind im Niederspannungsnetz bisher hauptsächlich für haushaltstypische Lasten ausgelegt. Durch den Boom an Elektromobilität und Wärmepumpen kommen schnell viele sogenannte signifikante Lasten hinzu. Also Geräte, die viel Leistung beziehen. Das zusätzliche Laden dieser Geräte führt im Stromnetz zu deutlich höheren, teils zeitgleichen Energiebedarfen, insbesondere abends. Mit der Anmeldung ihrer Ladeeinrichtung tragen unsere Kundinnen und Kunden dazu bei, dass wir die Strombedarfe und Lastenschwerpunkte besser erkennen. Dazu sind sie auch gesetzlich verpflichtet (Paragraf 19 Niederspannungsanschlussverordnung). Die Anmeldepflicht gilt auch für mobile Ladeeinrichtungen, die zum Beispiel an eine Starkstrom-Steckdose angeschlossen werden. Den Netzausbau können wir dadurch effizient und kostengünstig planen. Bleiben Veränderungen in den Kundenanlagen unbekannt, drohen im schlimmsten Fall lokal Versorgungsunterbrechungen.
